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   LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08   

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LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08 (https://dejure.org/2009,11705)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 30.10.2009 - 9 S 20/08 (https://dejure.org/2009,11705)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - 9 S 20/08 (https://dejure.org/2009,11705)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzung einer konkludenten Änderungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Mietvertrag war Bruttokaltmiete vereinbart - Kann die Vermieterin die Zustimmung zur erhöhten Nettokaltmiete verlangen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenkosten: Konkludente Vertragsänderung durch jahrelangen Ausgleich! (IMR 2010, 1010)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 158
  • ZMR 2010, 365
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08
    Ein Änderungsvertrag, der eine nunmehr vollständige Umlage sämtlicher Betriebskosten zum Gegenstand hat, kann grundsätzlich auch stillschweigend zustande kommen (vgl. nur BGH, Urt. v. 10. Okt. 2007, VIII ZR 279/06 - NJW 2008, 283, 284; Urt. v. 7. April 2007, VIII ZR 146/03 - NJW-RR 2004, 877; Urt. v. 29. Mai 2000, XII ZR 35/00 - NJW-RR 2000, 1463).

    Eine Vertragsänderung durch schlüssiges Verhalten setzt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 10. Okt. 2007, VIII ZR 279/06 - NJW 2008, 283) voraus, dass der Vermieter nach den Gesamtumständen davon ausgehen kann, dass der Mieter einer Umlage weiterer Betriebskosten zustimmt.

    So hat der BGH in der Entscheidung vom 10. Oktober 2007 (VIII ZR 279/06 - NJW 2008, 283, 284) besondere Umstände, die einen Änderungswillen des Vermieters für den Mieter erkennen lassen, angenommen, wenn ein Vermieterwechsel stattgefunden hat und der neue Vermieter nunmehr umfassend Nebenkosten in Rechnung stellt, während sich die Abrechnung zuvor auf die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten beschränkt hatte.

  • BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00

    Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08
    Ein Änderungsvertrag, der eine nunmehr vollständige Umlage sämtlicher Betriebskosten zum Gegenstand hat, kann grundsätzlich auch stillschweigend zustande kommen (vgl. nur BGH, Urt. v. 10. Okt. 2007, VIII ZR 279/06 - NJW 2008, 283, 284; Urt. v. 7. April 2007, VIII ZR 146/03 - NJW-RR 2004, 877; Urt. v. 29. Mai 2000, XII ZR 35/00 - NJW-RR 2000, 1463).

    Nach der Entscheidung des BGH vom 29. Mai 2000(XII ZR 35/00 - NJW-RR 2000, 1463) soll jedenfalls ein Zeitraum von sechs Jahren, in welchem die Parteien entgegen der vertraglich vereinbarten Inklusiv-, Teilinklusiv- oder Bruttokaltmiete über Betriebskosten abgerechnet haben, ausreichen.

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 312/02

    Vorrang von mündlichen Individualvereinbarungen vor einer Schriftformklausel in

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08
    Dieser Vorrang der Individualvereinbarung gilt auch im Falle der Schriftformklausel (BGH, Urt. v. 21. Sept. 2005, XII ZR 312/02 - NZM 2006, 59 = ZMR 2006, 104).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04

    Wirksamkeit eines auf eine unwirksame Vertragsklausel gestützten

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08
    Der von der Kammer vertretenen Auffassung steht schließlich nicht die Entscheidung des BGH von 20. Juli 2005 (VIII ZR 199/04 - NJW-RR 2005, 1464) entgegen.
  • BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93

    Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08
    Dies setzt allerdings voraus, dass der sich missverständlich Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und dass der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH, Urt. v. 29. Nov. 1994, XI ZR 175/93 - NJW 1995, 953).
  • LG Heilbronn, 17.06.2003 - 2 S 7/03

    Wohnraummiete: Stillschweigendes Einverständnis mit Änderung der abzurechnenden

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08
    In der Rechtsprechung werden Zeiträume von drei Jahren (LG Heilbronn NZM 2004, 459), fünf Jahren (LG Münster NZM 2004, 459), sechs Jahren (AG Pinneberg, ZMR 2005, 371) sowie acht Jahren (AG Pinneberg NZM 2005, 16 = ZMR 2004, 595) Jahren vertreten.
  • AG Pinneberg, 05.03.2004 - 66 C 272/03

    Wohnraummiete: Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Betriebskostenvorschüsse;

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08
    In der Rechtsprechung werden Zeiträume von drei Jahren (LG Heilbronn NZM 2004, 459), fünf Jahren (LG Münster NZM 2004, 459), sechs Jahren (AG Pinneberg, ZMR 2005, 371) sowie acht Jahren (AG Pinneberg NZM 2005, 16 = ZMR 2004, 595) Jahren vertreten.
  • AG Pinneberg, 18.03.2005 - 66 C 205/04

    Antrag auf Erstattung von geleisteten Vorschüssen auf Betriebskosten; Vorliegen

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08
    In der Rechtsprechung werden Zeiträume von drei Jahren (LG Heilbronn NZM 2004, 459), fünf Jahren (LG Münster NZM 2004, 459), sechs Jahren (AG Pinneberg, ZMR 2005, 371) sowie acht Jahren (AG Pinneberg NZM 2005, 16 = ZMR 2004, 595) Jahren vertreten.
  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 146/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08
    Ein Änderungsvertrag, der eine nunmehr vollständige Umlage sämtlicher Betriebskosten zum Gegenstand hat, kann grundsätzlich auch stillschweigend zustande kommen (vgl. nur BGH, Urt. v. 10. Okt. 2007, VIII ZR 279/06 - NJW 2008, 283, 284; Urt. v. 7. April 2007, VIII ZR 146/03 - NJW-RR 2004, 877; Urt. v. 29. Mai 2000, XII ZR 35/00 - NJW-RR 2000, 1463).
  • BGH, 29.09.2004 - VIII ZR 341/03

    Anforderungen an die Form der Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08
    Allerdings lässt § 10 Abs. 5 Satz 1 WoBindG die maschinelle Unterschrift des Vermieters ausreichen, soweit sich dieser bei der Erstellung der Erklärung einem automatisierten Verfahren bedient hat (dazu BGH, Urt. v. 29. Sept. 2004, VIII ZR 341/03 - WuM 2004, 666).
  • OLG Celle, 31.10.1995 - 2 UH 1/95

    Bestimmung des Drei-Jahres-Zeitraums für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer

  • LG Bonn, 26.07.1995 - 6 S 111/95

    Anforderungen an den Übergang von einem unbezifferten Feststellungsantrag zu

  • LG Aachen, 28.10.1994 - 5 S 177/94
  • LG Essen, 12.07.1978 - 1 S 248/78
  • LG Kleve, 27.11.1991 - 6 S 96/91
  • LG Hamburg, 31.07.1992 - 311 S 84/92
  • LG Itzehoe, 30.11.2012 - 9 S 30/12

    Grund der Mieterhöhung für Mieter nicht nachvollziehbar: Unwirksam!

    Nach der Rechtsprechung der Kammer ist ein Mieterhöhungsverlangen unwirksam, wenn die Anforderung einer Zustimmung zur Anhebung der Miete mit dem Angebot einer anderweitigen Vertragsänderung inhaltlich dergestalt verquickt ist, dass der Mieter keinen hinreichend sicheren Aufschluss darüber erhält, in welchem Umfang das Erhöhungsverlangen auf die anderweitige Vertragsänderung gerichtet ist und inwiefern es sich auf § 558 BGB stützt (Urt. v. 30.10.2009 - 9 S 20/08, WuM 2009, 741).
  • LG Köln, 02.04.2020 - 6 S 163/19

    Zustimmung zur Mietanpassung

    Selbst eine jahrelange Zahlung auf ihm übermittelte Betriebskostenabrechnungen wird grds. nicht zur Annahme einer stillschweigenden Vertragsänderung ausreichen (vgl. LG Itzehoe, Urt. v. 30.10.2009 - 9 S 20/08, NZM 2010, 158, 159).
  • LG Berlin, 05.08.2011 - 63 S 469/10

    Mieterhöhung - Mieterzustimmung als stillschweigende Vertragsänderung

    In solchen Fällen kann ein rechtsgeschäftlicher Änderungswille des Mieters nicht angenommen werden (vgl. LG Itzehoe, Urt. v. 30.10.2009 - 9 S 20/08, WuM 2009, 741).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 9 S 20.08   

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https://dejure.org/2008,18908
OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 9 S 20.08 (https://dejure.org/2008,18908)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.07.2008 - 9 S 20.08 (https://dejure.org/2008,18908)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 9 S 20.08 (https://dejure.org/2008,18908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen einen Beschluss eines Verwaltungsgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Zulässigkeit der Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen und rechtliche Erwägungen in einer genau bezeichneten anderen Entscheidung

  • Judicialis

    VwGO § 122 Abs. 2; ; VwGO § ... 146 Abs. 4; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; BGB § 535; ; AmtsOBbg § 4 Abs. 3; ; AmtsOBbg § 5 Abs. 2; ; VwVfG § 1 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.12.1999 - IX R 69/98

    Mietnebenkosten als Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 9 S 20.08
    Umlagen und Nebenentgelte gehören auch nicht zu den durchlaufenden Posten, denn sie werden vom Vermieter nicht im Namen und für Rechnung des Mieters vereinnahmt und verausgabt (vgl. BFH, Urteil vom 14. Dezember 1999 - IX R 69/98 -. BStBl II 2000, 197 m. zahlreichen w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2005 - 9 S 2.05

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ernstliche Zweifel an der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 9 S 20.08
    Die Prüfung des Oberverwaltungsgerichts beschränkt sich gem. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO in einer ersten Stufe darauf, ob die Beschwerde geeignet ist, die Begründung des angefochtenen Beschlusses zu erschüttern; nur wenn dies der Fall ist, ist auf einer zweiten Stufe von Amts wegen zu prüfen, ob sich der Beschluss auf der Grundlage der Erkenntnisse des Beschwerdeverfahrens im Ergebnis als richtig erweist oder geändert werden muss (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Senats vom 1. August 2005 - OVG 9 S 2.05 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 A 68.05

    Normenkontrollklage; Zweitwohnungssteuersatzung; Fortbestehen des allgemeinen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 9 S 20.08
    Zu Unrecht nimmt die Beschwerdeführerin zunächst daran Anstoß, dass das Verwaltungsgericht zur Begründung seines Beschlusses die obergerichtlichen Grundsätze der in den Gründen zitierten Entscheidungen des Senats vom 22. November 2006 (OVG 9 A 68.05) und vom 22. Mai 2007 (OVG 9 N 38.06), auf die es seine Entscheidung stützt, nicht im Einzelnen ausgeführt hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.08.1994 - 1 M 84/94

    Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch gegen einen öffentlichen Träger;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 9 S 20.08
    Daraus lässt sich der Grundsatz herleiten, dass amtsangehörige Gemeinden grundsätzlich nicht Beteiligte in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind (so auch ausdrücklich: Oberverwaltungsgericht Greifswald, Beschluss vom 2. August 1994 - 1 M 84/94 -, LKV 1995, 252 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 19.05.2009 - 9 S 20/08   

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https://dejure.org/2009,48716
LG Frankfurt/Main, 19.05.2009 - 9 S 20/08 (https://dejure.org/2009,48716)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.05.2009 - 9 S 20/08 (https://dejure.org/2009,48716)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 9 S 20/08 (https://dejure.org/2009,48716)
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   LG Wuppertal, 15.07.2010 - 9 S 20/08   

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https://dejure.org/2010,26148
LG Wuppertal, 15.07.2010 - 9 S 20/08 (https://dejure.org/2010,26148)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 15.07.2010 - 9 S 20/08 (https://dejure.org/2010,26148)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 9 S 20/08 (https://dejure.org/2010,26148)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.07.2010 - 9 S 20/08
    Hierfür hat der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (BGH NJW 2006, 360 u. 1508).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 160/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.07.2010 - 9 S 20/08
    Selbst wenn der Unfallersatztarif nämlich objektiv nicht im geltend gemachten Umfang zur Herstellung "erforderlich" gewesen sein sollte, kann der Geschädigte im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung den übersteigenden Betrag ersetzt verlangen, wenn ihm ein günstigerer "Normaltarif" nicht ohne weiteres zugänglich war (BGH NJW 2005, 1043 u. 1933).
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 10.10.2008 - 9 S 20/08   

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https://dejure.org/2008,31301
LG Karlsruhe, 10.10.2008 - 9 S 20/08 (https://dejure.org/2008,31301)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.10.2008 - 9 S 20/08 (https://dejure.org/2008,31301)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Oktober 2008 - 9 S 20/08 (https://dejure.org/2008,31301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • urteile-network.de PDF

    EE-Abzüge, Mietwagenkosten, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Vollkaskoversicherung Zustellung/Abholung

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.10.2008 - 9 S 20/08
    Dies gilt dann, wenn die Besonderheiten des Tarifs mit Rücksicht auf die Unfellsi-tuation (etwa Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Miefr-wagenunternehmen u.a.) einen gegenüber dem "Normaltarif' höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vormieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlagst und infolge dessen zur Schadensbehebimg nach § 249 BGB erforderlich sind (BGH, Urteil vom 20.03.2007 * VI ZR 254/05 -, NJW 2007, 2122 ff).
  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.10.2008 - 9 S 20/08
    Für die Prüfung der betriebswirtschaftli-cnen Rechtfertigung eines "Unfallersatztarifs* kommt es nicht auf die Kalkulation des konkreten Unternehmens an, vielmehr kann sich die Prüfung darauf beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeechädigte allgemein einen Aufschlag rechtfertigen, wobei unter Umständen auch ein pauschaler Aufschlag auf den "Normaltarif" in Betracht kommt (BGH Urteil vom 30.01.2007 - VI ZR 99/06 -, NJW 2007, 1124 ff).
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.10.2008 - 9 S 20/08
    Diese sind nach der Nebenkostentabelle zum Schwacke-Mietpreisspiegel neben dem Normaltarif zuzüglich 20 % erstattungsfähkj (OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007 -19 U 181/06 -, NZV2007,199).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.10.2008 - 9 S 20/08
    Auch in diesem Fall ist zu prüfen, ob ün-fallbedingte Mehrleistungen des Vermieters oder sonstige mit der Unfallsituation verbundene besondere Umstände diese Erhöhung rechtfertigen (BGH Urteil vom 13.06,2006 - VIZR161/06 -, NJW 2006, 2621).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.10.2008 - 9 S 20/08
    wenn er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet (BGH, Urteil vom 14.02.2006 - IV ZR 32/05 -, NJW 2006, 1508).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.10.2008 - 9 S 20/08
    wenn er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet (BGH, Urteil vom 14.02.2006 - IV ZR 32/05 -, NJW 2006, 1508).
  • BGH, 18.03.2003 - VI ZR 152/02

    Zum Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bei der Regulierung von Unfallschäden

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.10.2008 - 9 S 20/08
    des Schädigers weiterleitet, sofern dabei klargestellt Ist und außer Zweifel steht, dass die Geschädigten für die Regulierung des Schadens und die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzartsprüche selbst tätig wenden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 18 03.2003 - VI ZR 152/02 -, NJW 2003, 1938 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.10.2008 - 9 S 20/08
    Die Rechtsprechungsgrundsätze lassen es dabei durchaus zu, dem praktischen Bedürfnis nach einar gewissen Mitwirkung des Fahrzeugvermieters bei der Gettendmachung der Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegenüber dem Haftpflchitversicherer des Schädigers Rechnung zu tragen (vgl. BGHZ 61, 317, 322 f. = NJW 1974, 50 und NJW-RR 1994, 1081).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 268/04

    Zulässigkeit der Abtretung von Schadensersatzforderungen an ein

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.10.2008 - 9 S 20/08
    Bei der Beurteilung, ob die Abtretung den Weg zu einer erlaubnispflichtigen Besorgung von Rechtsangelegenheheiten eröffnen sollte, ist zwar - wie die Beklagte Insoweit zutreffend darlegt - nicht allein auf den Wortlaut der getroffenen vertraglichen Vereinbarung, sondern auf dia gesamten diesen zugrunde liegenden Umstände und ihren wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen, also auf eine wirtschaftliche Betrachtung, die es vermeidet, dass Art. 1 § 1 RBerG durch formale Anpassung der geschaftsmäßigen Rechtsbesorgung an den Gesetzsswortlaut und die hierzu entwickelten Rechtsgrundsälze umgangen wird (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2005 - Vi ZR 268/04 -, VersR 2006, 283).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71

    Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.10.2008 - 9 S 20/08
    Die Rechtsprechungsgrundsätze lassen es dabei durchaus zu, dem praktischen Bedürfnis nach einar gewissen Mitwirkung des Fahrzeugvermieters bei der Gettendmachung der Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegenüber dem Haftpflchitversicherer des Schädigers Rechnung zu tragen (vgl. BGHZ 61, 317, 322 f. = NJW 1974, 50 und NJW-RR 1994, 1081).
  • AG Pforzheim, 20.01.2009 - 2 C 236/08

    Nutzungsausfall - Weihnachten, Neujahr und Reparaturdauer

    Weiterhin ist ein Zuschlag für unfallbedingte Mehraufwendungen anzusetzen, den das erkennende Gericht in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 18.09.2007, 13 U 217/06) sowie dem Landgericht Karlsruhe (Urteil vom 10.10.2008, 9 S 20/08) auf 20 % schätzt.

    Nichts anderes ergibt sich insbesondere auch aus dem von dem Klägervertreter in diesem Zusammenhang angeführten Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 10.10.2008 (9 S 20/08).

  • AG Pforzheim, 01.09.2010 - 2 C 310/10
    Die Erstattungsfähigkeit hat sie damit dem Grunde nach anerkannt und ist demzufolge mit solchen Einwendungen gegen die Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten ausgeschlossen, die sie bereits vorgerichtlich zum Zeitpunkt der Teilregulierung hätte vorbringen können (so ausdrücklich LG Karlsruhe, Urteil vom 10.10.2008, 9 S 20/08).
  • AG Pforzheim, 17.08.2010 - 2 C 160/10
    Die Erstattungsfähigkeit hat sie damit dem Grunde nach anerkannt und ist demzufolge mit solchen Einwendungen gegen die Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten ausgeschlossen, die sie bereits vorgerichtlich zum Zeitpunkt der Teilregulierung hätte vorbringen können (so ausdrücklich LG Karlsruhe, Urteil vom10.10.2008,9 S 20/08).
  • AG Pforzheim, 08.05.2009 - 2 C 166/09
    Weiterhin ist ein Zuschlag für unfallbedingte Mehraufwendungen anzusetzen, den das erkennende Gericht in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil v. 18.09.2007, 13 U 217/06) sowie dem Landgericht Karlsruhe (Urteil v. 10.10.2008, 9 S 20/08) auf 20 % schätzt.
  • AG Pforzheim, 08.10.2009 - 2 C 92/09
    Gericht in Übereinstimmung mitdemoberlandesgericht Karlsruhe (urteilv. 18.0g.2007, 13 U 217106) sowiedemLandgericht Karlsruhe (Urteil v. 10.10.2008, 9 S 20/08)auf20 % schätä.Dasoberlandesgericht Köln(Urteil v.02.03.2007,19 u 1g1106) hatzutref-.
  • AG Pforzheim, 28.04.2009 - 2 C 520/08
    Diesen Zuschlag schätzt das Gericht in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil v. 18.09.2007, 13 U 217/06) sowie dem Landgericht Karlsruhe (Urteil v. 10.10.2008, 9 S 20/08) auf 20 %.
  • AG Pforzheim, 17.02.2009 - 2 C 190/08
    Weiterhin ist ein Zuschlag für unfallbedingte Mehraufwendungen anzusetzen, den das erkennende Gericht in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil v. 18.09.2007, 13 U 217/06) sowie dem Landgericht Karlsruhe (Urteil v. 10.10.2008, 9 S 20/08) auf 20 % schätzt.
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